Reise- und Zahlungsbedingungen

 

Die nachstehenden Bedingungen gelten für Verträge, die die Erbringung einer Gesamtheit von Reiseleistungen (Pauschalreise) i.S.v. § 651a ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches durch BE-Reisen zum Gegenstand haben. Die persönlichen Daten der Kunden werden an Dritte (Hotel, etc.) nur weitergegeben, soweit dies zur vertragsgemäßen Erfüllung im Rahmen des Reisevertrages
notwendig ist.

1. Abschluss des Reisevertrages (telefonisch, schriftlich, mündlich)

Mit der schriftlichen oder mündlichen Anmeldung bietet der Kunde BE-Reisen verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages unter Einbeziehung der Reise- und Zahlungsbedingungen von BE-Reisen an. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch BE-Reisen zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird BE-Reisen dem Kunden zusätzlich eine schriftliche Reisebestätigung aushändigen.

2. Bezahlung


a) Zur Absicherung der Kundengelder hat BE-Reisen eine Insolvenzversicherung abgeschlossen. Der Sicherungsschein wird mit der Buchungsbestätigung ausgehändigt.

b) Bei Vertragsschluss ist gegen Aushändigung der Reisebestätigung und des Sicherungsscheins (§ 651k Abs. 3 BGB) eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zu leisten. Prämien für Reiseversicherungen - soweit abgeschlossen - sind in voller Höhe mit der Anzahlung fällig.

c) Der restliche Reisepreis ist mit Ausfertigung der Reiseunterlagen, die nach Wahl des Kunden durch das Reisebüro ausgehändigt oder zugesandt werden, spätestens aber vier Wochen vor Reisebeginn zu bezahlen.

d) Bei Vertragsschluss innerhalb von vier Wochen vor Reisebeginn ist der Reisekunde zur sofortigen Bezahlung des gesamten Reisepreises gegen Aushändigung der Reisebestätigung und des Sicherungsscheins verpflichtet.

e) Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis EUR 75,- nicht, so ist der Reisepreis auch ohne Aushändigung des Sicherungsscheines zu bezahlen.

f) In allen Fällen erfolgt die Bezahlung der Anzahlung und des (Rest)-Reisepreises durch Abbuchung vom Bankkonto des Kunden. Zur Weiterleitung an BE-Reisen benötigt das Reisebüro den vollständigen Namen und die Bankverbindung des Kunden sowie dessen schriftliches Einverständnis zum Lastschriftverfahren.

g) Bei Reisen mit Eintrittskarten, kombinierten Bus-/ Flug-/Schiffreisen gelten frühere Zahlungsfristen.

3. Leistungen, Leistungsänderungen


a) Die vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen im Katalog sowie den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die Angaben im Katalog sind bindend; BE-Reisen behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der Bestätigung durch BE-Reisen.

b) Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von BE-Reisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Die Gewährleistungsansprüche des Reisenden bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

c) BE-Reisen verpflichtet sich, den Reisenden über Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

d) Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung nach Vertragsabschluß kann der Reisende ohne Gebühren vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn BE-Reisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach Mitteilung der Änderung der Reiseleistung gegenüber BE-Reisen geltend zu machen.

4. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson

a) Rücktritt des Kunden Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei BE-Reisen. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann BE-Reisen wahlweise entweder eine konkret zu berechnende oder pauschalierte Entschädigung verlangen. Wählt BE-Reisen die konkrete Berechnung, so bestimmt sich die Höhe der Entschädigung nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann. Wählt BE-Reisen eine pauschalierte Entschädigung, so wird diese für die verschiedenen Reisearten unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen gewöhnlich möglichen Erwerbs in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis - wie nachstehend wiedergegeben - festgesetzt:

Rücktrittskosten pro Person:

(1) Bus, Bahn, Flug und Pauschalaufenthalte (Selbstfahrer)

  • bis 28. Tag vor Reiseantritt 5% (mind. S 25,-)
  • ab 27. bis 21. Tag 25 %
  • ab 20. bis 14. Tag vor Reiseantritt 35 %
  • ab 13. bis 1. Tag vor Reiseantritt 60 %
  • bei Nichterscheinen am Abreisetag/Nichtanreise 95 %

Bei Musicals oder Theaterreisen wird bei Umbuchung oder Rücktritt von der Reise neben der Umbuchungs- oder Rücktrittsgebühr der volle Eintrittskartenpreis zuzüglich Vorverkaufsgebühr zusätzlich berechnet.

(2) Schiffsreisen, Bus-/Schiffsreisen, Flussreisen

Sonderbedingung entgegen unserer Allg. Geschäftsbedingung:
40% Anzahlung bis 90 Tage vor Abreise. Restzahlung 4 Wochen vor Abreise.

Stornokosten:

  • bis 60. Tag vor Reiseantritt 80,- p.P.
  • bis 45. Tag vor Reiseantritt 15 %
  • bis 30. Tag vor Reiseantritt 30 %
  • bis 22. Tag vor Reiseantritt 50 %
  • bis 15. Tag vor Reiseantritt 70 %
  • 14. Tag bis 1 Tag vor Reiseantritt 80 %
  • am Abreisetag/Nichtanreise 95 %

Der Reisende kann in allen Fällen jederzeit den Nachweis führen, dass BE-Reisen kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die geforderte Pauschale entstanden ist.

b) Umbuchung
Werden auf Wunsch des Reisekunden nach Vertragsabschluss Änderungen und Umbuchungen vorgenommen, ist BE-Reisen berechtigt, eine Umbuchungsgebühr von U 25,-/Person, bei Ferienwohnungen U 25,-/Objekt, oder die tatsächlich entstandenen Mehrkosten zu berechnen. Eine Umbuchung ist bei Einhaltung nachstehender Fristen möglich:

(1) Bus-, Bahn- und Flugreisen sowie Pauschalaufenthalte bis zum 22. Tag,

(2) Schiffsreisen oder kombinierte Bus-/Schiffsreisen bis zum 31. Tag,

Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Fristen erfolgen, können - sofern ihre Durchführung möglich ist - nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziff. 4.a) und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

c) Ersatzperson
Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Hierfür kann BE-Reisen eine Bearbeitungsgebühr von U 25,- pro Person oder die tatsächlich entstandenen Mehrkosten berechnen. BE-Reisen kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der ursprüngliche Reisende BE-Reisen gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und
die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

5. Gewährleistung


a) Abhilfe, Minderung
Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, kann der Reisende Abhilfe verlangen. BE-Reisen kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Abhilfe ist auch in der Weise zulässig, dass BE-Reisen eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Ein Recht zur Selbstabhilfe besteht erst, wenn BE-Reisen nach Ablauf einer angemessenen Frist keine Abhilfe leistet, eine Abhilfe nicht möglich ist oder von BE-Reisen verweigert wird, oder die sofortige Abhilfe ausnahmsweise durch ein besonderes Interesse des Reisekunden geboten ist. Für die Dauer des Mangels kann der Reisende die Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) verlangen, wenn trotz Mängelanzeige gemäß Ziff. 7. die geschuldete Reiseleistung oder die angebotene Ersatzleistung nicht vertragsgemäß erbracht wurde.

b) Kündigung des Vertrages
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisekunde unter den in Ziff. 5.a) genannten Voraussetzungen der Selbstabhilfe den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden infolge eines Mangels aus wichtigem, für BE-Reisen erkennbaren Grund die Fortsetzung der Reise nicht zumutbar ist. Die Schriftform der Kündigung wird empfohlen. Im Falle der berechtigten Kündigung schuldet der Reisende den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Reisepreis, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

c) Schadenersatz
Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den BE-Reisen nicht zu vertreten hat.

6. Haftung und Beschränkungen

a) Die vertragliche Haftung von BE-Reisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

(1) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder

(2) soweit BE-Reisen für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

b) Für alle gegen BE-Reisen gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet BE-Reisen bei Sachschäden bis U 4.100,-; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Die Haftungshöchstsummen gelten jeweils pro Reisenden und Reise.

c) BE-Reisen haftet nicht für Inhalt und Qualität von Veranstaltungen, die eigenverantwortlich von Dritten veranstaltet werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theateraufführungen, Ausstellungen, Konzerte, Musicals, Tagesausflüge, usw.). Dies gilt auch dann, wenn diese Veranstaltungen von BE-Reisen vermittelt oder/und gleichzeitig mit der von BE-Reisen vertraglich geschuldeten Leistung gebucht werden.

d) Ein Schadensersatzanspruch gegen BE-Reisen ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder ausgeschlossen ist.

e) Die Reiseleitung oder/und die Leistungsträger sind nicht berechtigt, etwaige Ansprüche der Kunden gegenüber BE-Reisen anzuerkennen.

7. Mitwirkungspflichten

Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich BE-Reisen oder der Reiseleitung/Vertretung vor Ort zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung oder auf Schadenersatz nicht ein.

8. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

BE-Reisen wird Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie über eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Besonderheiten im Falle von doppelter Staatsbürgerschaft werden von dieser Informationspflicht nicht erfasst. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. BE-Reisen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende BE-Reisen mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass BE-Reisen die Verzögerung zu vertreten hat.
Dem Reisenden wird empfohlen, sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig zu informieren und gegebenenfalls ärztlichen Rat zu Thrombose- u. a. Gesundheitsrisiken einzuholen. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von BE-Reisen bedingt sind.

9. Versicherungen, Reiseschutz

Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen dringend eine solche Versicherung, die bei Buchung der Reise abgeschlossen werden sollte. Darüber hinaus empfehlen wir den Abschluss eines Versicherungspaketes. BE-Reisen hat hierzu mit der Europäischen Reiseversicherung AG einen Rahmenvertrag mit günstigen Konditionen abgeschlossen. Mit den Reiseunterlagen erhält der Kunde weitere Informationen sowie die notwendigen Antragsformulare. Ergänzend wird auf die Anzeigen in diesem Katalog sowie auf die in den Reisebüros ausliegenden Informationen verwiesen.
Sofern ein Versicherungsfall eintreten sollte, ist die die Europäische Reiseversicherung AG, Vogelwerdestraße 5, 81677 München bzw. BE-Reisen umgehend zu benachrichtigen.

10. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung, Abtretung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter BE-Reisen, Bierpohlweg 125, 32125 Minden, geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war.
Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in zwölf Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt nach dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche fristgerecht geltend gemacht und schweben zwischen dem Reisenden und BE-Reisen Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis eine Partei die Fortsetzung dieser Verhandlungen ablehnt. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
Schadenersatzansprüche wegen Tötung oder Körperverletzung verjähren in 3 Jahren. Die Abtretung der Ansprüche des Reisenden gegen BE-Reisen an Dritte ist ausgeschlossen.

11. Mindestteilnehmerzahl bei Reisen

BE-Reisen bzw. der Reiseveranstalter behalten sich vor, auf eine Mindestteilnehmerzahl hinzuweisen. Der Reiseveranstalter (Partner oder Fremdveranstalter) und/oder BE-Reisen behalten sich vor, die Reise bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl abzusagen. Die Absage ist dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis der nicht erreichten Mindestteilnehmerzahl mitzuteilen, spätestens bis zwei Wochen vor Reisebeginn, bei Tagesfahrten bis 3 Tage vorher.

12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen und Rechtswahl

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. Die Rechtsbeziehungen zwischen BE-Reisen und dem Kunden richten sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.


Reiseveranstalter:

BE-Reisen GmbH
Bierpohlweg 125
32425 Minden
Telefon 05 71 / 4 43 34
Telefax 05 71 / 4 38 76
Internet: www.be-reisen.de
E-Mail: info@be-reisen.de